BERECHNEN SIE JETZT IHRE VORAUSSICHTLICHE ABFINDUNG
Wir helfen Ihnen dabei, eine Abfindung zu bekommen!

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Wichtig: Je nach z.B. Alter, Betriebszugehörigkeit oder Branche kann Ihre Abfindung auch deutlich höher sein. Lassen Sie sich kein Geld entgehen!  Wir helfen Ihnen, die maximale Abfindung zu erhalten.
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ABFINDUNGSRECHNER - JETZT ABFINDUNG BERECHNEN

Nach einer Kündigung steht Arbeitnehmern häufig eine Abfindung zu.
Mit unserem Abfindungsrechner können Sie in wenigen Sekunden die voraussichtliche Höhe der Abfindung ermitteln.

ANSPRUCH AUF DIE ZAHLUNG EINER ABFINDUNG

Bei einer Kündigung haben Arbeitnehmer nicht automatisch Anspruch auf eine Abfindung, doch vielfach kommt es zu einer Zahlung,
wenn es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt. Das kann unter anderem folgende Gründe haben:


I. Einigung über einen Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer


II. Kündigung aus betrieblichen Gründen und Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage


III. Ein Arbeitnehmer reicht beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage ein und bekommt Recht zugesprochen


IV. Kündigung in Folge einer Betriebsveränderung (z.B. Schließung eines Werks oder einer Filiale)


FAUSTFORMEL ZUR BERECHNUNG DER ABFINDUNG

Die Zahlung einer Abfindung soll finanzielle Nachteile ausgleichen, die der Arbeitnehmer durch die Kündigung und den Verlust des Arbeitsplatzes erleidet. Die Höhe der Zahlung kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Sozialplan festgelegt sein. Ist dies nicht der Fall, gibt es eine einfache Faustformel, die in den meisten Fällen angewendet wird.

Aktuelles Monatsgehalt in Euro x 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren = Abfindung

Anders ausgedrückt: Pro Jahr im Betrieb steht dem Abnehmer ein halbes Monatsgehalt zu. Hierbei gilt jeweils das aktuelle Gehalt. Bei einem angebrochenem Beschäftigungsjahr wird in der Regel auf- oder abgerundet, je nachdem ob es mehr oder weniger als sechs Monate sind.

Beispiel: Herr Hansen ist seit sechs Jahren im Betrieb und verdient monatlich zurzeit 3.000 Euro brutto. Nach der betriebsbedingten Kündigung steht ihm somit eine Abfindung in Höhe von (3.000 x 0,5 x 6 =) 9.000 Euro zu.

Diese Formel aus dem Abfindungsrechner ist lediglich eine Richtlinie und daher nicht bindend. Dementsprechend kann der Betrag auch niedriger oder höher ausfallen. Teilweise wird bei dieser Berechnung pro Jahr im Unternehmen sogar ein volles Brutto-Monatsgehalt angesetzt. Wie hoch die Zahlung letztlich ausfällt, hängt bisweilen auch von der Branche sowie vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers oder seines Rechtsanwalts ab.

IST DIE ABFINDUNG STEUERFREI?

Brutto oder netto – das ist hier die Frage. Für Arbeitnehmer ist das entscheidend um zu wissen, was letztlich auf ihrem Konto ankommt.

Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten haben, obwohl der Arbeitgeber dazu nicht verpflichtet war, müssen die Abfindung voll versteuern. Bei der Berechnung der Abfindung ist dies also zu berücksichtigen.